AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

STR Elektronik Josef Schlechtinger GmbH

 

1. Geltung unserer AGB

1.1 Im Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, auch für künftige Aufträge, ausschließlich die nachstehenden, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit eine von uns verwendete Auftragsbestätigung keinen davon abweichenden Inhalt hat und soweit wir nicht schriftlich, fernschriftlich oder mit Telefax eine Abänderung unserer Auftragsbestätigung oder AGB durch den Kunden zugestimmt haben. Sie gelten durch Auftragserteilung, spätestens durch Lieferannahme, als anerkannt.

1.2 Abweichenden Bedingungen in Bestellformularen oder Bestellschreiben an Kunden wider-sprechen wir bereits hiermit. Sie werden auch dann für uns nicht bindend, wenn wir ihnen nicht oder nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich widersprechen oder wenn wir nach Empfang von abweichenden Einkaufsbedingungen die Lieferung ausführen.

1.3 Sämtliche Verträge mit unseren Kunden werden erst durch unsere schriftliche, fernschriftliche oder Telefax-Auftragsbestätigung, die auch zeitgleich mit der Rechnungsstellung erfolgen kann, wirksam. Bis dahin sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend, soweit wir sie nicht für einen bestimmten Zeitraum als bindend bezeichnet haben.

1.4 Bei der Bestellung von Ersatzteilen bedarf es keiner Auftragsbestätigung. Hier ist der Kunde an sein Kaufangebot 3 Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Es gilt als angenommen, wenn es von uns nicht innerhalb dieser Frist abgelehnt wird.

1.5 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Lieferbedingungen, Lieferumfang

2.1 Die Preise ergeben sich aus unseren Auftragsbestätigungen. Liegt eine Auftragsbestätigung nicht vor, ergeben sich die Preise aus unseren, dem Geschäft zugrunde liegenden Angeboten. Die Preise verstehen sich ab Werk Gerlingen. Listenpreise sind unverbindliche Richtpreise. Bei Aufträgen bis 500,00 EUR Nettowarenwert wird eine Versandpauschale von 5,00 EUR berechnet. Ab 500,00 EUR betragen die Versandkosten 1 % vom Nettowarenwert. Bei Lieferungen per Nachnahme betragen die Versandkosten 12,00 EUR. Bei Streckenlieferungen betragen die Versandkosten mindestens 7,00 EUR. Bei Lieferungen per Spedition betragen die Versandkosten mindestens 50,00 EUR oder 3 % vom Nettowarenwert. Verpackungen von Sonderanfertigungen, die infolge außergewöhnlicher Abmessungen Einzelherstellung benötigen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet und können nicht mehr zurückgenommen werden. Die Preise verstehen sich weiterhin zzgl. Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe und stets nur für den Einzelfall.

2.2 Ist ein Lieferpreis vereinbart und verzögert sich die Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so endet unsere Bindung spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Liefertermin.

2.3 Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.

2.4 Teillieferungen sind zulässig.

2.5 Eine angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Tage der völligen Auftragsklarheit und, falls technische Unterlagen, Material, Hilfsstoffe oder Werkzeuge vom Kunden beizustellen oder Anzahlungen zu leisten sind, mit deren Eingang bei uns. Wird eine vereinbarte Lieferfrist oder wird ein Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten (haben wir die Versandbereit-schaft mitgeteilt oder hat die Ware den Versendungsort verlassen, gilt die Frist als eingehalten), kann der Kunde nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Wird eine Lieferfrist nicht vereinbart, kann der Kunde frühestens 6 Wochen nach Eingang seiner Bestellung, im Falle einer Auftragsbestätigung 1 Monat nach Absendung der Auftragsbestätigung, eine Nachfrist von 2 Wochen setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

2.6 Lieferung per Nachnahme oder Vorauskasse bleiben uns vorbehalten.

3. Gefahrübergang und Leistungsstörung

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk Gerlingen vereinbart.

3.2 Wir haben unsere Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß per Post, der Bahn, dem Frachtführer oder Spediteur übergeben oder auf unsere oder Fahrzeuge unserer Kunden verladen worden ist. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

3.3 Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware vorübergehend übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich, so etwa in Fällen höherer Gewalt oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretenden behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen und Streiks, so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung befreit.

4. Nichterfüllung durch den Kunden

4.1 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annah-meverzug gerät.

4.2 Unter den vorgenannten Voraussetzungen oder wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Leistung einer vereinbarten Sicherheit länger als 2 Wochen in Verzug gerät, sind wir nach vorangegangener Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in nachgewiesener Höhe, zumindest aber in Höhe von 25 % des Vertragspreises zzgl. Umsatzsteuer geltend zu machen. Es wird jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, der Schaden sei über-haupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, auch Kosten einer erforderlichen Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte, vor. Eine Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware ist uns unverzüglich mitzuteilen.

5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sicherungshalber heraus zu verlangen. Dieses Verlangen sowie die Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, desgleichen nicht das Verlangen, die Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen.

5.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt alle seine zukünftigen Ansprüche gegenüber seinem Kunden aus der Weiterveräußerung ab. Von Dritten eingehende Zahlungen nimmt der Kunde treuhänderisch entgegen und leitet sie uns unverzüglich im Rahmen seiner uns gegenüber noch offenen Verbindlichkeiten weiter. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

5.4 Auf unser Verlangen ist der Kunde im Fall von Zahlungsverzug oder Nichterfüllung verpflichtet, uns die Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung unserer Ware Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen geschuldeten Beträge mitzuteilen.

5.5 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden hinsichtlich des 20 % übersteigenden Betrags zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Zahlungen sind entsprechend den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen zu leisten. Der Kunde ist berechtigt, bei allen Zahlungen 2 % Skonto abzuziehen, sofern er Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum leistet. Hiervon ausgenommen sind Lieferungen und Leistungen die nicht Skontofähig sind.

6.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

6.3 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wird ausgeschlossen.

6.4 Eine Aufrechnung gegen unsere Lieferforderungen ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig.

6.5 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug,sind wir zur Lieferung bestellter Ware bis zur vollständigen Zahlung rückständiger Beträge nicht verpflichtet. In derartigen Fällen sowie bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden (z.B. bei Scheckoder Wechselprotest), bei Übergang des Geschäfts auf Dritte, Auflösung des Geschäfts oder Tod des Kunden sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Kunde diese Art der Geschäftsabwicklung ab, werden alle noch offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

6.6 Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber an. Solange wir noch der Aussteller- oder Indossantenhaftung aus einem im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung gegebenen Wechsel unterliegen, gelten unsere Ansprüche als nicht erfüllt.

7. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2 Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung unter genauer Beschreibung schriftlich geltend gemacht werden.

7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei einem Verbrauchsgüterkauf zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei einem Verkauf an einen Unternehmer/Unternehmerin wird die Frist auf ein Jahr ab Gefahrenübergang begrenzt. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

7.4 Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.

7.5 Die Gewährleistung erlischt, wenn die in der Bedienungsanleitung oder anderweitig gegebenen Vorschriften über die Behandlung oder die Bedienung nicht befolgt wurden oder wenn Änderungen am Liefergegenstand vom Käufer oder von dritter Stelle ohne unsere Zustimmung vorgenommen wurden.

7.6 Gewähr wird nur für Neugeräte geleistet.

7.7 Gewähr wird nur zu Gunsten des Vertragspartners geleistet. Sie gilt nicht gegenüber Dritten, die später die gelieferte Ware erwerben.

7.8 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl und entweder durch uns oder in unserer Verantwortung durch einen Dritten, durch Nachbesserung, Austausch eines Teils oder Ersatzlieferung. Entscheiden wir uns für eine Nachbesserung, können wir die Einsendung des mangelhaften Teils oder des Geräts an die für den Kunden zuständige Vertretung verlangen. Entscheiden wir uns für den Austausch eines Teils oder für eine Ersatzlieferung, geht das ausgetauschte Teil oder die gelieferte Ware in unser Eigentum über. Erhebt der Kunde auch gegenüber der erfolgten Nachbesserung, dem Teileumtausch oder der Ersatzlieferung eine berechtigte Mängelrüge und ist ihm nicht zuzumuten, einen weiteren Nachbesserungsversuch, den Umtausch eines Teils oder eine Ersatzlieferung zu dulden, steht ihm das Recht zu, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.

7.9 Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir bei berechtigten Mängelrügen die Kosten des Ersatzstücks einschließlich des Versandes sowie die vereinbarten Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Stellung eigener Mitarbeiter. Im Übrigen trägt der Kunde die Kosten.

8. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen

8.1 Schadenersatzansprüche gleich weicher Art gegenüber uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen sind, wenn sie auf nur leichter Fahrlässigkeit und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen, vertraglichen Verpflichtung beruhen, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - gleich aus welchem Rechtsgrund - bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus sind hiervon Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels nicht erfasst, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die in Satz 1 aufgeführten Einschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Alle uns gegenüber erhobenen Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund und ungeachtet der Schuldfrage, verjähren mit Ablauf von 6 Monaten ab Auslieferung der Ware, im Fall der Übersendung ab dem 4. Tag nach Absendung durch uns. Dies gilt nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Fall einer Haftung wegen Vorsatzes.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Unternehmens.

9.2 Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Geschäftssitz, der Sitz des Bestellers oder der Erfüllungsort.

9.3 Hat der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Gerichtsstand Siegen.

9.4 Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt sowohl für den Abschluss wie für die Ausführung des Vertrages.

9.5 Gehört der Kunde nicht zu dem in § 310 BGB genannten Kreis von Personen (Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen) gelten die vorstehenden AGB für ihn mit Ausnahme der Ziff. 3.2, 6.3, 7.1, 7.2, 7.6, 8.2; Ziff. 7.3 gilt mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist 2 Jahre beträgt. Allerdings sind Mängelrügen dann ausgeschlossen, wenn der Mangel a) bei offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von 14 Tagen, b) bei nicht offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb eines Jahres, jeweils gerechnet ab Lieferung, bei uns angezeigt wird; Ziff. 7.7 gilt mit der Maßgabe, das auch für gebrauchte Geräte Gewähr geleistet wird. Die Gewährleistungsfrist beträgt hierbei lediglich ein Jahr und beginnt mit dem Gefahrübergang; Ziff. 7.9 gilt mit der Maßgabe, dass das Wahlrecht hinsichtlich der Art der Gewährleistung grundsätzlich nur dem Käufer zusteht. Lediglich dann, wenn dieser sich für eine Nacherfüllung entscheidet und die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt. Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit sind insbesondere der Wert der Sache im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden kann. Die Bestimmungen der Ziff. 9.1 und 9.2 gelten nur, wenn der Kunde Kaufmann ist.

10. Benachrichtigung der Datenspeicherung

Die Daten, die wir im Zusammenhang mit der Auftragserteilung erhalten, werden von uns gespeichert (Benachrichtigung gem. BDSG)

57482 Wenden-Gerlingen, Januar 2020